top of page

Wo darf man fliegen??

Von Airmap.com gibt es ein richtig gute Karte. Diese zeigt an wo man darf und wo nicht. Sie zeigt auch Stromtrassen, Hauptstrassen, Naturschutzgebiete, Krankenhäuser und Flugverbotszohnen aufgrund Flugplätzen an.

Airmap.png

Deutschlands neue Regelungen ab 10.2017

Zitat Alexander Dobrindt, CSU, Bundesverkehrsminister:

>>"Klar ist, dass die Drohne im Lieferverkehr zum Einsatz kommen wird. Dafür braucht es jetzt Regelungen, dass dies stattfinden kann."<<

Man merkt doch recht deutlich was bezweckt werden soll...

Dadurch das hier fehlende Kompetenz und fehlende Kenntnisse über den Modellflug regiert, wird so langsam auch der Modellsport zur "Diktatur der Mächtigen". So kann man jahrelange Tradition, Arbeitsplätze und Firmen in Deutschland auch vernichten.

Die neue Verordung betrifft nun alle Flugmodellpiloten, nicht nur "Drohnenpiloten"

Der neue Irrsinn in Kurzfassung:

- Möchte man über 100m mit seinem Modell fliegen benötigt man unabhängig vom Gewicht den Kenntnisnachweis. Ausser auf Geländen mit Aufstiegerlaubnis wie z.B. Modellflugplätze

- Kennzeichnungsplicht mit Name und Adresse durch eine feuerfeste Plakette im Fluggerät. Betrifft alle Fluggeräte über 250g.

- Ab 2kg Startgewicht wird ein Kenntnisnachweis benötigt.

- Ab 5kg wird weiterhin eine Aufstiegsgenehmigung benötigt. Nachtflug benötigt eine Genehmigung des Landesluftfahrtbehörde.

- In Wohngebieten ist Modellflug generell Verboten. Also auch für Kinder mit ihrem Spielzeug (auch unter 250g.) im Garten dürfen nicht mehr starten.

- Unter 14 jährige dürfen Modelle über 2kg nur unter Aufsicht eines Inhabers eines Kennnisnachweis fliegen.

- Auf Geländen mit Aufstiegserlaubnis ist lediglich das Adressschild ab 250gr neu, ansonsten gibt es da keine Änderungen.

- Gewerbliche Piloten brauchen nicht mehr auf Sicht fliegen wenn das Fluggerät über 5kg hat: Das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite für gewerbliche Piloten wurde aufgehoben wenn das Fluggerät über 5kg hat. So lässt es sich rauslesen...????

- Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers. Also es reicht wenn ein Freund neben dran steht und nur sagen muss "gleich fliegst in ein Auto, Kuh, Fußgänger".

Gut ist aber, das jetzt Terroranschläge mit unbemannten Flugobjekten unter 5kg generell verboten sind. Da werden sich Terroristen in Zukunft die Zähne ausbeißen, wenn die eine Aufstiegsgenehmigung bekommen wollen.
Ebenso ist der entstehende Schaden durch ein abstürzendes 3-kg-Modell viel viel geringer wenn es nur aus 100m statt wenn eine Lieferdrohne mit 15kg aus 500m abstürzt. Poltitische Physik...

Seit 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§33, 37, 43.2 LuftVG)

 

Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (§1 LuftVG)

 

Die wichtigsten Regelungen für Modelle unter 5kg:

Für Modelle über 5kg gelten andere gesetzliche Grundlagen.

 

1. Manntragender Flugverkehr sowie auch Strassenverkehr hat immer Vorrang!!

2. Es darf niemand gestört, belästigt oder gefährdet werden!

3. Über 5kg Abfluggewicht benötigt man eine "Aufstiegsgenehmigung"

4. Der Betrieb von Flugmodellen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ist verboten!!

5. Eine spezielle Modellbau-Versicherung ist Pflicht, egal ob 10g-Papierflieger oder 25kg-Bomber

6. Der Aufstieg von Flugmodellen aller Art setzt einen Abstand von mindestens 1,5 km zu Flugplätzen voraus. (§16 1.1 d LuftVO). Innerhalb diesen 1,5km darf man nur bis max. 30m aufsteigen.

7. Die max. Flughöhe beträgt 2500 ft. (ca. 760m) über Grund, egal ob auf Modellflugplätzen oder mit Kenntnisnachweis. Darüber beginnt der kontrollierte Luftraum.

8. In Natur-/Landschaftsschutzgebieten ist der Betrieb von Modellen jeglicher Art verboten.

9. Man muss mit verbrennerbetriebenen Modellen min. 1,5km (Luftlinie!!) von Ortschaften entfernt bleiben

​​

Registrieren, Fragen beantworten, 26,75€ bezahlen, ausdrucken...

bottom of page